Wir, gemeinsam, digital.

Förderprogramme

Relevante Förderprogramme für KMU in Ostbayern

Das effiziente Screening von Förderprogrammen ist elementar für Unternehmen, die Fördermittel beantragen und an Förderprojekten teilnehmen möchten. Wir unterstützen Sie mit unserer Sammlung der wichtigsten Programme für Digitalisierung und Technologieentwicklung. Abgedeckt sind Programme des Bundes, des Landes Bayern, der EU und spezielle Fördermittel für Unternehmensgründung und Start-ups. Für Ihre weitere Recherche orientieren Sie sich bitte an den gelisteten Förderdatenbanken oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

1. Förderprogramme Land Bayern

Der Bayerische Staat unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Gegenstand der Förderung​

Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Innovative Unternehmen weisen deutliche Vorteile bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze auf. Sie sind damit nicht nur wirtschaftlich leistungsfähiger, sondern gehen auch gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an. Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E-Dienstleister).

 

Anwendungsfelder und Fokus​

Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. 

Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (F&E-Dienstleister):

Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts/Dienstleistungs- oder einer Verfahrensinnovation wie z.B.:

  • Technische Machbarkeitsstudien

  • Werkstoff- und Designstudien

  • Studien und Konzept zur Fertigungstechnik

  • Simulationsmodelle

Umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschungstätigkeiten wie z.B.:

  • Konstruktionsleistungen

  • Prototypenbau und technisches Design

  • Produkttest zur Qualitätssicherung

  • FEM-Berechnungen 


 

Antragsberechtigte​

Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe

  • mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

  • mit weniger als 50 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen).

  • die sich nicht in Schwierigkeiten befinden.

Existenzgründer:innen,

  • die ein Unternehmen mit einer Betriebstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden.

  • deren Unternehmensgründungen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt ist.


 

Art, Höhe und Umfang der Förderung​

Innovationsgutscheine werden in zwei Varianten angeboten:

  • Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €.

  • Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €.


 

Verfahren​

Der Antrag für den Innovationsgutschein wird über ein Online-Antragssystem gestellt. Nach der erfolgreichen Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid; das Projekt muss innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Zur Durchführung Ihres Vorhabens haben Sie 12 Monate Zeit.

 

Bewertung​

Der Projektträger Bayern prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich, nach postalischem Eingang des im Original unterschriebenen PDF-Dokuments „Antrag Innovationsgutschein Bayern“. Vor der Förderentscheidung wird ein Votum einer unabhängigen Person mit entsprechender Fachexpertise eingeholt.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite von Bayern Innovativ (Stand 03/2024). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Ein Programm zum Aufbau von KI-Kompetenz im bayerischen Mittelstand, gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales. KMU werden in der Anwendung von Künstlicher Intelligenz beraten und geschult.

Gegenstand der Förderung

Ziel ist es, mittelständische Unternehmen zu langfristig erfolgreichen Anwendern künstlicher Intelligenz zu machen. Von der KI-Strategieentwicklung bis hin zur Umsetzung deckt diese Förderung alle erforderlichen Schritte ab, um die KMU auf die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt vorzubereiten.

Jedes der acht teilnehmenden Regionalzentren unterstützt pro Förderungszeitraum jeweils drei Unternehmen.


 

Anwendungsfelder und Fokus

Eine Förderung für alle KMU aller Branchen in Bayern, die bestrebt sind, KI in ihren Unternehmensalltag zu integrieren.

Unternehmen bekommen konkrete Unterstützung bei der Einführung von KI:

• Entwicklung einer Strategie

• Erarbeitung von Use Cases

• Weiterbildungen für die Belegschaft

• Praxisphase zur Entwicklung eigener KI-Projekte


 

Antragsberechtigte

Mittelständische Unternehmen, die zwei FTE für die 9-monatige Projektzeit bereitstellen sowie eine Eigenbeteiligung von mind. 29.000 € entrichten können. 

 

 

Art, Höhe und Umfang der Förderung

Es handelt sich um eine 9-monatige Projektlaufzeit zur Entwicklung einer eigenen KI-Strategie und der Umsetzung erster Use Cases. Technisches Know-How und Weiterbildung werden vermittelt, nachdem eine Reifegradevaluation zu Beginn den Status Quo und darauf basierende Verbesserungspotenziale identifiziert.

Staatliche Förderung mit Eigenbeteiligung von 29.000 € im Basistarif, zusätzliche Eigenbeteiligung von 13.400 € bei Umsetzung eines eigenen Use Cases.

 

Verfahren

Die 9-monatigen Projektlaufzeiten beginnen regelmäßig zu bestimmten Zeitpunkten. Im ersten Schritt ist ein Bewerbungsformular auszufüllen (s. weiterführende Links unten).

 

Bewertung

Das Team von appliedAI informiert ausführlich über das weitere Vorgehen, sollte die Bewerbung Ihres Unternehmens die formalen Teilnahmekriterien erfüllen.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite des Förderprogramms KI-Transfer plus (Stand 03/2024). Weiterführende Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier.

2. Nationale Förderprogramme

Steuerliche Begünstigung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind.

Gegenstand der Förderung​

Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind. Bei der Zuordnung verschiedener Tätigkeiten zu den einzelnen Kategorien werden die Definitionen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sowie Beispiele und Erläuterungen des Frascati Handbuchs der OECD herangezogen.

Konkret handelt es sich bei Forschung und Entwicklung demnach um:

  • Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen;

  • industrielle Forschung: planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist;

  • experimentelle Entwicklung: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen z. B. auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

 

Anspruchsberechtigte​

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – sind anspruchsberechtigt. Bei Mitunternehmerschaften nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes tritt an die Stelle des Steuerpflichtigen die Mitunternehmerschaft als Anspruchsberechtigter.

 

Art, Höhe und Umfang der Förderung​

  • Eigenbetriebliche Forschung: Personalkosten für Tätigkeiten in eigenbetrieblicher FuE-Arbeit oder in Kooperationsvorhaben

  • Auftragsforschung: 60 % des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts

  • Eigenleistungen Einzelunternehmer: 40 Euro pro Stunde bei max. 40 Stunden pro Woche

  • Forschungszulage: 25% der förderfähigen Aufwendungen bei einer Bemessungsgrundlage von im Wirtschaftsjahr entstandenen, förderfähigen Aufwendungen des Anspruchsberechtigten in Höhe von max. 4 Mio. Euro (Stand 03/2024)

 

Verfahren​

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.

 

Bewertung​

Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Stand 03/2024). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand fördert kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen in FuE-Einzelprojekten, FuE-Kooperationsprojekten und Innovationsnetzwerken. Zudem gibt es Förderung für Durchführbarkeitsstudien und internationale Projekte.

Durchführbarkeitsstudien:

Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts. Zielstellung ist dabei die Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln. Die maximale Laufzeit der Studie beträgt acht Monate. Innerhalb von 12 Monaten können für ein Unternehmen maximal zwei Durchführbarkeitsstudien bewilligt werden.

 

FuE-Einzelprojekte:

Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

 

FuE-Kooperationsprojekte:

Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Sie sollen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen.

 

Innovationsnetzwerke:

Im ZIM können Netzwerkmanagementdienstleistungen und die im nationalen oder internationalen Innovationsnetzwerk konzipierten FuE-Projekte gefördert werden.

Die Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen dieser Art sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Grundlage der Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Idee zur Entwicklung und Verwertung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen in einem technologisch oder regional orientierten Verbund oder entlang einer Wertschöpfungskette. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.

 

Internationale Projekte:

Zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten

  • bietet das ZIM laufend bi- und multilaterale Ausschreibungen mit über 20 Ländern/Regionen weltweit an,

  • ermöglicht das Netzwerk IraSME multinationale Kooperation mit ausgewählten Ländern und organisiert dafür jährlich zwei Ausschreibungen und mehrere Netzwerk- sowie Informationsveranstaltungen und

  • engagiert sich das ZIM im Netzwerk EUREKA und bietet deutschen Antragstellern die nachgeordnete Antragstellung für EUREKA-Netzwerkprojekte an.

Mit der Förderung internationaler ZIM-Innovationsnetzwerke werden kleine und mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen bei der Zusammenarbeit mit internationalen Akteuren und der Durchführung gemeinsamer technologischer Innovationsvorhaben mit hohen Marktchancen unterstützt.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite des ZIM (Stand 03/2024). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

3. EU-Förderprogramme

Chips JU ist ein stark industriegeprägtes Forschungs- und Innovationsförderprogramm zur Stärkung und Integration wissenschaftlicher, innovativer und technologischer Kapazitäten und zur beschleunigten Einführung innovativer Lösungen in der gesamten EU entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungsketten vom Chip-Design bis zur Fertigung in Europa.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Innovationsverbundgroßprojekte mit bis zu 50 Partnern. Nationale Konsortien aus mindestens drei EU- und assoziierten Ländern bearbeiten dabei Teilprojekte, die Teil eines übergreifenden, europäischen Projektes sind. Gefördert werden industriegetriebene, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, Vorhaben zum Kapazitätsaufbau mit hoher Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Elektronikkomponenten und –systeme, sowie Vorhaben zum Aufbau von Kompetenzzentren und deren europaweite Vernetzung.

 

Anwendungsfelder und Fokus​

Themenfelder sind beispielhaft Serviceorientiertes Framework für das softwaredefinierte Fahrzeug der Zukunft, Hochleistungs-RISC-V Automotive-Prozessoren, Nachhaltige und umweltfreundliche Produktion.

 

Anspruchsberechtigte​

KMUs sowie (Groß-) Industrie, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen

 

Art, Höhe und Umfang der Förderung

Förderfähig sind tatsächliche Kosten und Stückkosten. Projekte werden 1:1 von der EU-Kommission und den nationalen Projektträgern (in Deutschland das BMBF) finanziert, mit einer kumulierten Fördersumme von bis zu 25 Mio € pro Projekt. EU-seitig werden nach einheitlichen, Horizon Europe-spezifischen Regeln bis zu 70% der förderfähigen Kosten 25% Pauschalzulage finanziert, sowohl in Forschungs- und Innovations-, wie auch in Innovationsprojekten. Forschungseinrichtungen, Universitäten, Hochschulen und KMUs werden zu 70% EU-finanziert, Großindustrie zu 50% - es wird von allen Teilnehmenden erwartet, einen Eigenbeitrag zu leisten.

Nationale Finanzierungsregeln sind von Teilnehmerland zu Teilnehmerland verschieden; es gilt der Grundsatz, dass die nationale Finanzierung die EU-Finanzierung nicht übertreffen darf, aber stattdessen unterbieten kann. In Deutschland ist das BMBF für die Finanzierung zuständig, es gelten dessen Förderrichtlinien: eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie setzt das BMBF eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten voraus. Für KMU kann die Eigenbeteiligung auf 40 % abgesenkt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Verfahren​

Das Bewerbungsverfahren für Fördermittel ist zweistufig, Fördermittel müssen sowohl durch einen allumfassenden EU-Antrag, wie auch durch nationale Förderanträge bei den Projektträgern der Mitgliedstaaten beworben werden. Als Erstes wird eine erweiterte EU-Projektskizze eingereicht (Deadline i.d.R. im Mai). Bei erfolgreicher Bewertung kann dann der volle EU-Antrag eingereicht werden (Deadline i.d.R. im September). Bei erfolgreicher Begutachtung werden die deutschen Antragssteller aufgefordert beim BMBF einen formalen nationalen Antrag zu stellen. Andere beteiligte Länder haben verschiedene Verfahren und Vorgaben.

 

Bewertung​

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung, selbst bei Überschreitung der Schwellenwerte des EU-Vollantrages. Auch ist nicht garantiert, dass ein erfolgreicher EU-Antrag automatisch die Bewilligung aller nationalen Anträge bewirken wird.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite des Chips JU-Portal (Stand 04/2024). Weiterführende Informationen sind auf dem Chips JU-Portal sowie in der BMBF-Bekanntmachung zu finden.

Horizon Europe ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union zur Förderung von Forschung und Innovation für eine innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, die gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Innovationsverbundprojekte, i.d.R. mit mehreren Partnern aus mindestens drei EU- und assoziierten Ländern, wobei die Anzahl der Partner von der vorgesehenen Fördersumme pro Projekt abhängig ist.

 

Anwendungsfelder und Fokus​

Thematisch wird eine Vielfalt von Forschungsgebieten abgedeckt: IKT und Digitalisierung, Raumfahrt, Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Bioökonomie, Klima, Energie und Mobilität, Sicherheit, Sozialwissenschaften, Kultur. Die Themen sind in drei Programmsäulen (Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa) aufgeteilt. Zusätzlich gibt es fünf interdisziplinäre Themenbereiche wie Anpassung an den Klimawandel, Krebsforschung, Gesunde Ozeane und Meere, klimaneutrale intelligente Städte, Bodengesundheit und Ernährung.

 

Anspruchsberechtigte​

Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, KMUs sowie (Groß-) Industrie

 

Art, Höhe und Umfang der Förderung

Förderfähig sind tatsächliche Kosten, Stückkosten sowie (je nach Ausschreibung) Pauschalsätze und Pauschalbeträge. Forschungs- und Innovationsprojekte werden für alle Partner zu 100% gefördert, Innovationsprojekte für Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen und non-Profitorganisationen gleichfalls zu 100%, Profiteinrichtungen zu 70% gefördert, darauf gibt es für alle pauschal eine 25% Zulage. Die Höhe der Fördersumme wird in der Ausschreibung als Richtwert angegeben.

 

Verfahren​

Das Antragsverfahren ist meistens einstufig, für bestimmte Ausschreibungen auch zweistufig. Es gibt feste jährliche Abgabetermine, thematisch über das ganze Jahr verteilt. Der Antrag wird in der eingereichten Form evaluiert und gegebenenfalls genehmigt. Für die Genehmigung muss ein Antrag mehrere Schwellenwerte in der Bewertung passieren, danach wird abhängig von der erreichten Punktezahl und der verfügbaren Fördermittel für die Ausschreibung über den Erfolg der Beantragung entschieden.

 

Bewertung​

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung, selbst bei Überschreitung der Schwellenwerte.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite der EU-Kommission (Stand 04/2024). Weiterführende Informationen sind auf der Seite der EU-Kommission oder der Nationalen Kontaktstelle zu finden.

ITEA ist ein Eureka RD&I-Cluster für Software-Innovation, gedacht für eine internationale Gemeinschaft aus Großindustrie, KMUs, Start-ups, Hochschulen und Kundenorganisationen. ITEA ermöglicht deren Zusammenarbeit, um innovative Ideen in neue Geschäftsideen, Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum und gesellschaftliche Vorteile zu übertragen. ITEA ist branchenorientiert und deckt ein breites Spektrum an Geschäftsmöglichkeiten ab, die durch die Digitalisierung ermöglicht werden: intelligente Mobilität, Gesundheitswesen, intelligente Städte und Energie, Fertigung, Technik sowie Sicherheit.

Gegenstand der Förderung

ITEA-Projekte sind stark industriegeprägt, technisch innovativ und verwertungsorientiert. Projektkonsortien bestehen aus Großindustrie und KMUs, aber auch aus Forschungsinstituten, Universitäten und Profit- oder Nonprofitorganisationen. Projektkonsortien bestehen aus mindestens zwei Partnern aus zwei verschiedenen Ländern, von denen eines ein Eureka-Mitgliedsland und das andere entweder Eureka-Mitglied oder Eureka-assoziiertes Land sein muss.

 

Anwendungsfelder und Fokus​

Die Schwerpunkte der Projekte können wahlweise liegen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Software-Innovation, Digitalisierung und software-intensive eingebettete Systeme, datengesteuerte Systeme, Prozess- und Systemsimulation, Benutzerfreundlichkeit und Ressourcenmanagement, Zuverlässigkeit, Qualität und Sicherheit von Software, parallelisierte und verteilte Systeme. Anwendungsfelder sind: Mobilität, Automation, Gesundheit und Medizintechnik, Dienstleistungen, Energie und Umwelt.

 

Anspruchsberechtigte​

Großindustrie (als Koordinator bevorzugt), KMUs, sowie Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen

 

Art, Höhe und Umfang der Förderung

Die Finanzierung von ITEA-Projekten erfolgt über die jeweiligen nationalen Projektträger, aus den Herkunftsländern der Projektpartner. In Deutschland ist das der BMBF-Projektträger, es gelten entsprechend die BMBF Finanzierungsregeln: 50%-ige Finanzierungsrate für Industrie + BMBF-spezifische Zulage. KMUs erhalten einen Bonus von 10%. Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden zu 100% plus 20% Zulage finanziert.

 

Verfahren​

Bewerbungen auf ITEA-Ausschreibungen finden einmal pro Jahr statt. Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig: als Erstes muss ein übergreifender ITEA-Antrag gestellt werden, als zweistufiger Prozess. Dafür wird zuerst eine Projektskizze eingereicht, die die Projektziele, die Innovation, das angestrebte Geschäftsmodell, den Impact und die Konsortiumstruktur beschreibt. Wenn erfolgreich bewertet, wird darauffolgend ein Vollantrag gestellt, der zusätzlich Implementierung und Management beschreibt. Eine positive Evaluierung des Vollantrages führt zu einem ITEA-Label.

Im nächsten Schritt werden dann nationale Anträge für alle Mitgliedstaaten des Konsortiums gestellt, nach Verleihung des ITEA-Labels (einige Mitgliedstaaten fordern die Einreichung eines nationalen Antrages zeitgleich mit ITEA-Vollantrag). In Deutschland muss zeitgleich mit den zweistufigen ITEA-Anträgen eine sechsseitige Zusammenfassung beim Projektträger abgegeben werden. Es besteht allerdings keine Bewilligungsgarantie der nationalen Anträge im Falle der Erteilung eines ITEA-Labels.

 

Bewertung​

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung, selbst bei Erhalt eines ITEA-Labels.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen vom ITEA4-Portal (Stand 04/2024). Weiterführende Informationen sind dem ITEA4-Portal zu entnehmen sowie der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen Eureka-Cluster des BMBFs.

EU-Förderprogramm zur Bereitstellung digitaler Technologien für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Verwaltungen, zum Vollziehen des digitalen Wandels, dem Umzug in eine digitale(re) Welt der Volkswirtschaften und Gesellschaften Europas. Ziel ist strategische Unabhängigkeit von Systemen und Lösungen aus anderen Weltregionen.

Gegenstand der Förderung

Das Förderprogramm soll eine digitale Transformation der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft bewirken und insbesondere kleinen und mittelständigen Unternehmen zugutekommen.

 

Anwendungsfelder und Fokus​

Förderung schwerpunktmäßig in fünf Schlüsselbereichen: Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft.

 

Anspruchsberechtigte​

Das Programm ist hauptsächlich für Unternehmen, insbesondere KMUs gedacht, die durch ihre Entwicklungsarbeit einen Beitrag zur Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft leisten können.

 

Art, Höhe und Umfang der Förderung

Es gibt unterschiedliche Fördersätze für die gesamten förderfähigen Kosten (Personalkosten, Unteraufträge, Kauf von Gerätschaften, finanzielle Unterstützung Dritter in limitierter Menge):

  • 50% für alle Beteiligten bei einfachen Zuschüssen (Aktionen in unterschiedlichsten Bereichen)

  • 50%, bzw. 75% für KMUs bei KMU Unterstützungsaktionen (Aktionen zur direkten Unterstützung vom KMUs, die im Aufbau und der Entfaltung digitaler Kapazitäten involviert sind)

  • 100% für alle Beteiligte bei Koordinierungs- und Unterstützungsaktionen (Aktionen zur Förderung von Zusammenarbeit und/oder Unterstützung von EU-Politik)

  • 50% für alle Beteiligten bei Beschaffungszuschüssen sowie für Zuschüsse zur Beschaffung erweiterter Kapazitäten

  • 100% bei Zuschüssen für finanzielle Unterstützung Dritter (Dritte erhalten dabei nur eine 50% Finanzierung)

  • 50% bei pauschalen Zuschüssen

 

Verfahren​

Antragsverfahren mit festen, jährlichen Bewerbungsterminen

 

Bewertung​

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung, selbst bei Überschreitung der Schwellenwerte.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite der EU-Kommission (Stand 04/2024). Weiterführende Informationen sind auf der Seite der EU-Kommission zu finden.

4. Gründungsförderung

Die BayernKapital GmbH unterstützt als Wagniskapitalgeber Start-ups in verschiedenen Phasen (Early Stage bis Scale-up). Die fünf angebotenen Investmentfonds richten sich bedarfsgerecht in Höhe und Art der Unterstützung an Hightech-Firmen in Bayern.

Gegenstand der Förderung

Bedarfsgerechte Investitionen in Form von Beteiligungskapital in der Höhe von 250.000 € bis 25 Mio. € in innovative Hightech-Unternehmen in Bayern. Außer der finanziellen Unterstützung bietet die BayernKapital ein Netzwerk an privaten und öffentlichen Investorinnen und Investoren, erfahrenen Expertinnen und Experten und öffentlichen Institutionen in Bayern zu Vernetzung und Austausch.

 

Anwendungsfelder und Fokus

Die Finanzierung ist für die folgenden Branchen möglich:

  • Biotechnologie und Life Science

  • Medizintechnik

  • Software und IT

  • Umwelt- und Nanotechnologie

  • Werkstoffe und Neue Materialien

 

Antragsberechtigte

Unternehmen, die innovative Produkte und Produktionsvorhaben realisieren, in den Markt bringen und insgesamt wachsen möchten. Dabei ist zu beachten, dass die antragsberechtigten Start-ups und Scale-ups diese Vorhaben in den wesentlichen Teilen in Bayern durchführen müssen.

 

Art, Höhe und Umfang der Förderung

Die BayernKapital bietet fünf verschiedene Investitionsfonds an, die sich je nach Unternehmensphase unterscheiden:

Early Stage:

  • Seedfonds Bayern: bis 700.000 €, Unternehmensphase bis max. 24 Monate

  • BayernKapital Innovationsfonds: bis 2,5 Mio. €, ab Unternehmensgründung

  • BayernKapital Innovationsfonds EFRE: bis 3 Mio. €, ab Unternehmensgründung, zusätzlich EU-finanziert aus EFRE-Mitteln

Later Stage:

  • Wachstumsfonds Bayern: 2 bis 10 Mio. €, Unternehmen, die Serie A bereits abgeschlossen haben

  • Scale-up-Fonds Bayern: 10 bis 25 Mio. € für etablierte Unternehmen, die international wachsen oder den Exit anstreben möchten

Die Fonds der BayernKapital engagieren sich grundsätzlich nur als Minderheitsgesellschafterinnen und -gesellschafter. Die Haltedauer für die Beteiligungen beträgt in der Regel fünf bis zehn Jahre.

 

Verfahren

Die BayernKapital tritt immer als Co-Investor zusammen mit privaten Investorinnen und Investoren auf. Investiert wird nach dem Pari-Passu-Prinzip: Alle Beteiligten werden gleichbehandelt und müssen in gleicher Höhe wie Bayern Kapital investieren.

 

Bewertung

Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an die BayernKapital, die individuell über die Anfrage entscheidet. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Link unten.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite der BayernKapital GmbH (Stand 03/2024). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Die Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungs-stipendium zu attraktiven Konditionen, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten.

Gegenstand der Förderung

Mit EXIST-Gründungsstipendium sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden.

Die Förderung im EXIST-Gründungsstipendium erfolgt themen- und technologieoffen. Das Programm soll dazu beitragen, innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit hoher Marktrelevanz und Umsetzungsdynamik, deren Gründungsidee im Umfeld der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung entstanden ist und in die insbesondere die dort erworbene fachspezifische Kompetenz und Wissen sowie gegebenenfalls durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten eingeflossen sind, zu unterstützen.

 

Anwendungsfelder und Fokus

  • Wissensbasierte Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungs-einrichtungen mobilisieren

  • Absolventinnen und Absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende für die unternehmerische Selbstständigkeit und die Gründung eines eigenen Unternehmens gewinnen und qualifizieren

  • Die Gründung auf einen erfolgreichen Markteintritt und eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung ausrichten

  • Den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams erhöhen (Frauenanteil, Internationalität)

  • Beiträge zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten, insbesondere zu SDG 9.1a (Innovation, Erhöhung der privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 % des BIP) und SDG 8 (Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern)

 

Antragsberechtigte

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

  • Hochschulabsolventinnen und -absolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).

  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.

  • Gründerteams bis max. drei Personen.

  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer staatlich anerkannten Berufsausbildung als technische Mitarbeitende gefördert werden. Alternativ kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.

 

Art, Höhe und Umfang der Förderung

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründerinnen und Gründer 3.000 Euro/Monat

  • Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat

  • Technische Mitarbeitende 2.000 Euro/Monat

  • Studierende 1.000 Euro/Monat

  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben:

  • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)

Coaching:

  • 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

 

Verfahren

Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt.
Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt. Anhand unseres beispielhaften Projektverlaufs können Sie sich über die Meilensteine der EXIST-Förderphase informieren.

Das Förderverfahren ist einstufig. Förmliche Förderanträge sind über die Hochschule elektronisch und in schriftlicher Form auf dem Postweg einzureichen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

 

Bewertung

Die eingegangenen Anträge werden, gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter, gemäß den formalen und inhaltlichen Anforderungen der gültigen Förderrichtlinie bewertet.

Auf Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Stand 03/2024). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Das bayerische Förderprogramm FLÜGGE (Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz) verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen.

Gegenstand der Förderung

Zweck dieser Maßnahme ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft. So erhöht sich angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft und ermöglicht und sichert ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie einen hohen Beschäftigungsstand.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, in welchen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe ist es möglich, Projektvorschläge zu den genannten Fristen einzureichen. Diese werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet.

 

Anwendungsfelder und Fokus

Im Fokus steht die Phase vor und zu Beginn einer innovativen Existenzgründung, insbesondere die Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie die Gründungsreifmachung.

Konkret beinhaltet dies die Unterstützung der Gründungswilligen,

  • bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte,

  • die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der EXIST-Förderung aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten,

  • deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „EXIST-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde.

Berücksichtigt werden können Vorhaben, die

  • über den Stand der Technik hinausgehen bzw. im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sind,

  • deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen,

  • über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.

 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Gründungswillige, die folgende Voraussetzungen & Bedingungen erfüllen:

  • Gründungswillige müssen der antragstellenden Hochschule angehören.

  • Sofern sie an der Hochschule beschäftigt sind, darf diese Beschäftigung einen Zeitanteil von höchstens 50 Prozent betragen.

  • Falls sie noch dem Kreis der Studierenden zuzuordnen sind und noch keinen Bachelorabschluss haben, muss mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit und ggf. das verpflichtende Praxis-/Auslandssemester abgeleistet sein.

  • Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden ohne Bachelorabschuss zusammensetzen, können nur im Ausnahmefall unterstützt werden.

  • Mindestens eine gründungswillige Person muss zu den innehabenden bzw. mitinhabenden Personen der Nutzungs-/Schutzrechte gehören.

  • Sind für ihre sozialversicherungs- und sonstigen Abgaben selbst verantwortlich.
     

Art, Höhe und Umfang der Förderung

  • Stipendium für Gründungswillige: 2.500 € je Monat zzgl. 150 € je unterhaltspflichtigem Kind

  • Übernahme von Sachausgaben für das Projekt in Höhe von bis zu 50% der ausgereichten Stipendien

  • Förderdauer 6 – 12 Monate je nach Vorhaben
     

Verfahren

Anträge können über Staatliche Hochschulen in Bayern gestellt werden. Die Einreichung erfolgt über die Technologietransferstellen oder Technologietransferbeauftragten.

 

Bewertung

Es erfolgt eine formale Prüfung durch die Mitarbeitenden beim Projektträger Bayern. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet das Zuweisungsschreiben an die Technologietransferstelle bzw. die technologietransferbeauftragte Person.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite Bayern Innovativ (Stand 03/2024). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) unterstützt als Wagniskapitalgeber Start-ups in allen Phasen. Die Investmentfonds richten sich bedarfsgerecht in Höhe und Art der Unterstützung an Hightech-Firmen in Bayern.

Gegenstand der Förderung

Der HTGF fördert innovative Technologien und Geschäftsmodelle durch Investitionsmittel, aber auch durch ein großes Netzwerk und damit einhergehendes Expertenwissen.

 

Anwendungsfelder und Fokus

Die Investitionen durch den High-Tech Gründerfonds werden in die Geschäftsbereiche Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie oder darin angrenzenden Felder getätigt.

 

Antragsberechtigte

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um für die Förderung antragsberechtigt zu sein:

  • HighTech-Start-up aus den Bereichen Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie oder angrenzenden Geschäftsfeldern

  • Maximales Alter des Unternehmens: drei Jahre (Handelsregistereintrag o.ä.)

  • Hauptsitz des Unternehmens in Deutschland oder eine Betriebsstätte in Deutschland, falls das Unternehmen im europäischen Ausland ansässig ist

 

Art, Höhe und Umfang der Förderung

Insgesamt können über alle Finanzierungsrunden bis zu 4 Mio. € pro Unternehmen investiert werden. Dabei kann bis zu 1 Mio. € auf die Seedrunde entfallen.

 

Verfahren

Der High-Tech Gründerfonds kann entweder als Hauptinvestor oder zusammen mit Partnern fungieren. Die Partner können selbst akquiriert werden oder mit Unterstützung des Netzwerks des HTGF.

 

Bewertung

Das Team des High-Tech Gründerfonds entscheidet individuell, ob das Unternehmen für ein Investment in Frage kommt. Das Kontaktformular sowie der Direktupload für Pitch-Decks sind unten verlinkt.

 

Weiterführende Links

Alle Informationen stammen von der Webseite des High-Tech Gründerfonds (Stand 03/2024). Weiterführende Informationen finden Sie hier.

5. Förderdatenbanken

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union

Förderfinder des Bundes: Forschungs-, Innovations- oder Entwicklungsvorhaben, EU & Bund

Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz: Zugriff auf Bekanntmachungen

Förderprogramme für KMU: Übersicht der Bayerischen Forschungsallianz

KI-Förderungen: Übersicht der Bayerischen KI-Agentur

Fördermittelbooklet des Cluster Mobility & Logistics: aktuelle Förderprogramme und Förderrichtlinien in den Bereichen Mobilität und Logistik sowie Technologiefokussierte oder Themenoffene

Funding & tender opportunities: Datenbank der Europäischen Kommission für EU Förderprogrammme und -calls

Access to EU Finance: Portal der EU für die Beantragung von Darlehen und Risikokapital