Seit dem Wintersemester 2009/10 können Meister, Techniker und Fachwirte auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung studieren. Das heißt, sie können jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität oder Fachhochschule studieren.
Qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber mit zweijähriger Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis bekommen ein fachgebundenes Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss in etwa ihrer bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen.
Weitere Informationen entnimmst du bitte den geltenden Zugangsbedingungen.
Informationen für Meister, Techniker, Fachwirte und ähnlich Qualifizierte:
Das Beratungsgespräch
Zulassungsvoraussetzung ist ein Beratungsgespräch (sinnvollerweise an der in der Bewerbung auf Platz 1 genannten Hochschule) mit einem Studienfachberater des angestrebten Studienprogramms. Die schriftliche Bestätigung über dieses Beratungsgespräch muss der Bewerbung an den jeweiligen Hochschulen beigefügt oder bis spätestens 27.07. für das Wintersemester nachgereicht werden (Sommersemester bis 15.01). Das von einer bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird von einer anderen Hochschule anerkannt, soweit es sich um einen eng verwandten Studiengang handelt.
In diesem Gespräch soll dem Studienbewerber ein realistischer Eindruck über Studieninhalte, Aufbau und Anforderungen des angestrebten Studiums ggf. auch über eine bestehende Hochschulzugangsprüfung vermittelt werden. Ziel des Gesprächs ist die Möglichkeit einer kritischen Selbsteinschätzung durch den Bewerber, ob sie/er aufgrund der bisherigen Kenntnisse den Anforderungen eines Studiums gewachsen sein wird.
Ferner soll auf die in Bayern bestehenden Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf ein Studium hingewiesen werden:
- Berufsoberschule
- Kolleg
- Abendgymnasium
- virtuelle Berufsoberschule
- Telekolleg
- Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Die Zulassung
Meister, Techniker, Fachwirte und ähnlich Qualifizierte sowie qualifizierte Berufstätige werden in Studiengängen ohne Beschränkungen wie alle Bewerber uneingeschränkt zugelassen. In den sog. NC-Studiengängen (Studiengänge mit Beschränkung) erfolgt die Zulassung von Meistern und qualifizierte Berufstätige innerhalb einer Vorabquote von 5%. Innerhalb dieser Quote entfallen 4% auf die Zulassung von Meistern und ähnlich Qualifizierten und 1% auf die Zulassung von qualifizierten Berufstätigen. Entscheidend für die Zulassung sind folgende in Bayern oder im Inland erworbene Zeugnisse:
Im Ausland erworbene Berufe gelten nur als Nachweis, wenn sie im Rahmen des Zulassungs- und Immatrikulationsverfahrens von der Hochschule als gleichwertig mit den o.g. deutschen Zeugnissen anerkannt werden. Im Zweifelsfällen ist die nach § 71 des Berufsausbildungsgesetzes im Freistaat Bayern zuständige Stelle zu beteiligen.
Informationen für Beruflich Qualifizierte:
Qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber mit zweijähriger Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis bekommen ein fachgebundenes Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss in etwa ihrer bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen.
Das Beratungsgespräch
Zulassungsvoraussetzung für Meister oder ähnlich Qualifizierte und qualifizierte Berufstätige ist ein Beratungsgespräch mit einem Studienfachberater des angestrebten Studienprogramms. Die schriftliche Bestätigung über dieses Beratungsgespräch muss der Bewerbung an den jeweiligen Hochschulen beigefügt oder bis spätestens 27.07. nachgereicht werden. Das von einer bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird von einer anderen Hochschule anerkannt, soweit es sich um einen eng verwandten Studiengang handelt.
In diesem Gespräch soll dem Studienbewerber ein realistischer Eindruck über Studieninhalte, Aufbau und Anforderungen des angestrebten Studiums ggf. auch über eine bestehende Hochschulzugangsprüfung vermittelt werden. Ziel des Gesprächs ist die Möglichkeit einer kritischen Selbsteinschätzung durch den Bewerber, ob sie/er aufgrund der bisherigen Kenntnisse den Anforderungen eines Studiums gewachsen sein wird.
Ferner soll auf die in Bayern bestehenden Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf ein Studium hingewiesen werden:
- Berufsoberschule
- Kolleg
- Abendgymnasium
- virtuelle Berufsoberschule
- Telekolleg
- Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Die Zulassung
Meister und qualifizierte Berufstätige werden in Studiengängen ohne Beschränkungen wie alle Bewerber uneingeschränkt zugelassen. In den sog. NC-Studiengängen (Studiengänge mit Beschränkung) erfolgt die Zulassung von Meistern und qualifizierten Berufstätigen innerhalb einer Vorabquote von 5%. Innerhalb dieser Quote entfallen 4% auf die Zulassung von Meistern und ähnlich Qualifizierten und 1% auf die Zulassung von qualifizierten Berufstätigen. Entscheidend für die Zulassung sind folgende in Bayern oder im Inland erworbene Zeugnisse:
- Erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich.
- Anschließend mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich.
Ein fachlich verwandter Bereich ist gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem angestrebten Studengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Hochschule. Anhaltspunkte über fachliche Verwandtschaft von Berufen und Hochschulstudiengängen liefert die sog. Zuordnungsliste des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Das Probestudium
In allen anderen Studienprogrammen werden qualifizierte Berufstätige Studienbewerber/innen an der Hochschule Deggendorf zunächst zum Probestudium für den beantragten Studiengang zugelassen. Das Probestudium dauert an der Hochschule Deggendorf zwei Semester. Auf der Grundlage der im Probestudium nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen stellt die Hochschule die Studieneignung fest. An der Hochschule Deggendorf muss der oder die Probestudierende mindestens 30 ECTS Punkte (idealerweise 15 ECTS pro Semester) am Ende des Probestudiums nachweisen.
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Kontakt:
Alexandra Niewöhner und Kathrin Auer